Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Datum des Inkrafttretens: 01.01.2023

Alle Lieferungen und Leistungen von Opal Ambalaj SAN AS erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer die Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zuletzt aktualisierten Fassung an. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht widersprochen haben. Leistungen unsererseits stellen keine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers dar. Werden einzelne unserer Bedingungen schriftlich geändert, so bleiben alle anderen unveränderten Bedingungen für beide Teile verbindlich. Eine Änderung dieser Vereinbarung gilt nur, wenn sie vereinbart wurde. Alle Vereinbarungen unserer Vertreter gelten erst nach schriftlicher Bestätigung der Annahme.

  1. Angebote: Unsere Angebote sind nur 14 Tage gültig, und es ist unser Vorschlag an den Käufer.
  2. Bestellungen: Verträge kommen durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen oder eine entsprechende Lieferung zustande. Auftragsbestätigungen werden an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse des Käufers gesendet, dies gilt auch für ständige Geschäftsbeziehungen. Die Bestellungen müssen schriftlich erfolgen und die Bestellung muss alle Informationen wie das Produkt, seine Menge, das voraussichtliche Lieferdatum und alle anderen Anforderungen des Käufers enthalten. Der Verkäufer bestätigt die Bestellung schriftlich.
  3. Die Lieferung: Wenn nicht anders vereinbart, gelten die INCOTERMS in ihrer jeweils neuesten Fassung, und der Ort der Lieferung und des Gefahrenübergangs (EXW) ist der Standort von Opal Manufacturing. Der Liefertermin und die vereinbarte Lieferfrist sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen, wenn der Kaufvertrag auf EXW basiert und Opal den Transport für den Käufer organisiert. Das Datum der Lieferung ist der Tag, an dem die Ware das Werk verlässt. Opal teilt dem Käufer mit, dass die Ware zur Abholung bereit steht. Fünf Arbeitstage nach dem Zeitpunkt, an dem der Käufer – bei Lieferung ab Werk – über die Abholbereitschaft informiert wurde, lagert die Ware auf Risiko und Kosten des Käufers. Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb der Frist von einer Woche nach Mitteilung der Abholbereitschaft ab oder übermittelt er nicht innerhalb einer Woche eine schriftliche Mitteilung über das Transportmittel oder den Transportweg, so sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers auf dem üblichen Transportweg anzuliefern. Ort des Transportes und des Gefahrenüberganges ist in diesem Fall die Übergabe der Ware an den Transporteur. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen und (Teil-)Beträge hierfür gesondert zu berechnen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so kann der Verkäufer gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen den Liefertermin verschieben und übernimmt keine Verantwortung für die Folgen dieser Situation.
  4. Höhere Gewalt – Unterbrechungen oder Verzögerungen der Lieferung: Bei erheblichem Verzug ist der Käufer nur dann zu einem angemessenen Teilrücktritt berechtigt, wenn ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Streik, Brand, Krieg etc.) jeglicher Art, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Betriebsschwierigkeiten, Engpässe bei Roh- und Betriebsstoffen oder sonstige Hindernisse für die Herstellung oder Lieferung eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Wird in diesen Fällen die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so haben beide Parteien das Recht, vom Kauf zurückzutreten, sofern die Ware noch nicht versandt wurde. Schadensersatzansprüche sind im Falle von Ereignissen höherer Gewalt ausgeschlossen. Für einen Verzug und die Unmöglichkeit der Lieferung oder Teillieferung aus sonstigen Gründen haften wir nur, wenn wir grob fahrlässig gehandelt haben. Hier gilt die Haftungsbeschränkung der Ziffer 13.
  5. Qualität: Für alle Lieferungen gilt die vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Für die Ausführung des Auftrages ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Qualitätsstufe maßgebend. Handelsübliche Abweichungen in Farbe und Qualität bleiben im Hinblick auf das nicht immer gleiche Rohmaterial vorbehalten. Solche Abweichungen in Bezug auf das Material stellen keinen Mangel dar. Wir verpacken die Ware nach eigenem Ermessen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
  6. Menge: Hinsichtlich der Liefermenge sind Abweichungen bis zu 10 % des Warenwertes pro Auftrag zulässig, da Opal das Gebinde stets erfüllt. Die Berechnung erfolgt nach der im Opal-Werk angegebenen Liefermenge. Der Kaufpreis ist entsprechend der Abweichung der vereinbarten Liefermenge von der angegebenen Liefermenge anzupassen.
  7. Preisgestaltung: Alle angegebenen Preiswährungen gelten als vereinbart und werden in der Auftragsbestätigung bestätigt. Die Preise sind Nettopreise und enthalten keine Steuern und Abgaben. Die Berechnung der Preise erfolgt unter Zugrundelegung der am Tag der Angebotsabgabe bzw. Auftragserteilung gültigen Kosten (Materialpreise, Löhne, Gehälter, Wechselkurs bei Preisberechnung in anderer Währung). Wir behalten uns das Recht vor, den Preis zu ändern, wenn sich die Kostenvariablen für künftige Aufträge ändern.
  8. DieRechnungen werden mit den vereinbarten Preisen und dem INCOTERM sowie dem Zahlungsziel erstellt. Die Preise sind stets Nettopreise. Die Zahlung jeder Rechnung hat unverzüglich auf die vom Verkäufer auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, vom Käufer eine angemessene Entschädigung für alle verspäteten Zahlungen und Inkassokosten zu verlangen, es sei denn, der Käufer hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen oder Bemerkungen durch den Käufer, die Frist, innerhalb derer sie behandelt werden, haben keinen Einfluss auf das Zahlungsdatum oder andere Verpflichtungen des Verkäufers, z.B. die Abholung der Ware. Zahlungen werden zunächst auf offene Zinsen und Kosten und dann auf die älteste Rechnungseinheit angerechnet. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers gegenüber unseren Forderungen ist aus diesem Vertrag unzulässig, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist nicht statthaft. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung künftiger Aufträge bis zur Begleichung der Zahlung zurückzuhalten. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes der nicht abgeholten/versendeten Ware zu verlangen. Der Verkäufer kann dem Käufer auch die Lagerung der Ware in Rechnung stellen. Die Lagergebühr wird ab dem Tag des vereinbarten Liefertermins berechnet.
  9. Währung Wechselkurs: Weicht der Wechselkurs zwischen der im Vertrag vereinbarten Währung und dem Euro um mehr als 5% vom Wechselkurs des Tages des Vertragsabschlusses ab, so ist der geschuldete Betrag so zu korrigieren, dass uns aus den Änderungen der Währungsparitäten kein Schaden entsteht.
  10. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen nebst Nebenforderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind diese gesondert zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die be- und verarbeiteten Erzeugnisse; durch Be- und Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Waren erwerben wir Miteigentum an den so entstandenen neuen Sachen – der Käufer gilt insoweit als Verwahrer für uns. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einem unbezahlten Pfandrecht des Verkäufers unterliegenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zum Erwerb von Sicherungseigentum zu übereignen oder in anderer Weise als durch Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu Gunsten Dritter zu veräußern. Bei einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer seine Ansprüche aus diesem Kaufvertrag bereits jetzt an uns ab. Diese Sicherungsabtretung ist in den Handelsbüchern des Käufers unter Angabe des Datums der Abtretung (Abschluss dieses Vertrages) und unserer vollständigen Firmenbezeichnung (Zessionar) zu vermerken. Der Käufer verpflichtet sich ferner, seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung zu unterrichten. Zahlungen, die der Käufer von seinem Abnehmer erhält, sind unverzüglich an uns abzuführen.
  11. Garantien: Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung zu prüfen und uns im Falle einer Abweichung oder Beschädigung unverzüglich zu benachrichtigen – andernfalls besteht kein Haftungs- oder Schadensersatzanspruch. Dies gilt auch für fehlgeleitete und abweichende Lieferungen. Ist bei besonders verpackter Ware eine Überprüfung der Ware selbst nicht möglich, muss die Verpackung überprüft werden. Weist diese eine äußere Beschädigung auf, die auf eine Beschädigung der verpackten Ware hindeuten könnte, so ist uns dies unverzüglich unter Beifügung von Produktfotos mitzuteilen – andernfalls ist ein Haftungs- oder Schadensersatzanspruch nicht statthaft. Ist eine unverzügliche Prüfung der Ware bei Annahme der Ware nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht möglich, so ist der Verkäufer unverzüglich zu unterrichten und ein etwaiger Mangel im Folgenden anzugeben
  12. Haftung: Die Haftung des Verkäufers für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung von Waren ist auf den Kaufpreis der Ware beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, für Schäden infolge von Abnutzung, für unsachgemäße Behandlung, für zusätzliche Arbeiten Dritter oder für Umstände außerhalb der normalen Betriebsbedingungen. Unsere mündliche und schriftliche Beratung, auch bei Verkaufsverhandlungen, ist unverbindlich und befreit unsere Käufer nicht von der eigenen Prüfung, inwieweit unsere Produkte für die beabsichtigten Techniken und Zwecke geeignet sind. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung unserer Lieferungen für einen bestimmten Zweck. Die Tatsache, dass der Käufer spezielle Richtlinien einhält, die von uns nicht geprüft werden, verpflichtet uns in keiner Weise.
  13. Geltendes Recht: Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen des türkischen Handelsrechts und etwaiger anderer kollidierender Normen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet auf diesen Vertrag keine Anwendung und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis, insbesondere auch über die Gültigkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, ist das für den Sitz des jeweiligen Unternehmens zuständige Gericht. Das jeweilige Unternehmen und dessen Sitz sind in der Auftragsbestätigung (Punkt 1) angegeben. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
  14. Verwendung von Warenzeichen: Die Verwendung unserer Warenzeichen durch den Käufer bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  15. Stornierung und Rückgabe: Stornierungen von mündlichen oder schriftlichen Bestellungen berechtigen uns, Ihnen eine Ausgleichs- und Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Für noch nicht abgenommene Bestellungen beträgt die Ausgleichsprovision 5% des Auftragswertes. Ist die bestellte Ware bereits bearbeitet oder versandt worden, werden 30% des Auftragswertes berechnet. Bei unbegründeten Rücksendungen werden die Kosten für den Rückversand zusätzlich berechnet.
  16. Sonstige Bedingungen: Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich. Mit der Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer erklärt sich der Käufer mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Wir sind berechtigt, offensichtliche Irrtümer, wie z.B. Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu berichtigen. Zwischen den Vertragsparteien sind nur schriftliche Vereinbarungen gültig. Auch eine Änderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen bedarf der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtsverbindlich. Der Käufer erkennt an, dass unsere Auftraggeber oder Dritte nicht berechtigt sind, Zusagen zu machen, die von vertraglich vereinbarten Hauptpflichten (wie z.B. Zahlungsvereinbarungen, Qualitätssicherungen, Lieferfristen) abweichen. Wir sind berechtigt, die Verkaufs- und Lieferbedingungen zu ändern. Wir werden den Käufer über diese Änderungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen und über den genauen Zeitpunkt der Änderung mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Änderung informieren. Die Änderung der Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt in Kraft, wenn der Käufer nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Information Widerspruch gegen diese Änderung erhebt. Wir werden den Käufer auf diese Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
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